Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland
Steuerpflicht und Freibeträge
Die Steuerpflicht richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem oder Erblasser und dem Begünstigten. Es gibt drei Steuerklassen:
- Steuerklasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel
- Steuerklasse II: Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegereltern
- Steuerklasse III: Alle übrigen Personen, darunter Freunde oder entfernte Verwandte
Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher sind die Freibeträge. Diese Freibeträge können alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden (bei Schenkungen). Die gängigsten Freibeträge sind:
- 500.000 Euro für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
- 400.000 Euro für Kinder
- 200.000 Euro für Enkelkinder
- 20.000 Euro für Personen der Steuerklasse II und III
Besteuerung und Steuersätze
Nach Abzug des jeweiligen Freibetrags wird das überschüssige Vermögen progressiv besteuert. Die Steuersätze liegen zwischen 7 % und 50 %, abhängig vom Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse) und dem Wert des Vermögens.
- Steuerklasse I (z. B. Kinder): 7 % bis 30 %
- Steuerklasse II (z. B. Geschwister): 15 % bis 43 %
- Steuerklasse III (z. B. Freunde): 30 % bis 50 %
Je höher der Wert des Vermögens, desto höher der Steuersatz.
Schenkung statt Erbschaft?
Schenkungen zu Lebzeiten sind eine oft genutzte Möglichkeit, um die Steuerlast zu mindern. Da die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden können, können größere Vermögen über die Zeit hinweg steueroptimiert übertragen werden.
Ausnahmen und Vergünstigungen
Es gibt einige Vergünstigungen und Ausnahmen, beispielsweise für das vererbte Familienheim, welches unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleibt, sofern es vom Ehepartner oder den Kindern weiter selbst bewohnt wird. Auch Unternehmenserben profitieren oft von Steuererleichterungen, wenn sie den Betrieb fortführen.
Fazit
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Deutschland bietet Gestaltungsspielräume, um die Steuerlast zu minimieren. Eine vorausschauende Planung, oft in Kombination mit Schenkungen zu Lebzeiten, kann helfen, Vermögen effizient an die nächste Generation weiterzugeben. Eine professionelle Beratung ist dabei unerlässlich, um die individuellen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.